Trauerfeier - den Verstorbenen Gott anvertrauen
Auch unter den verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sind Trauerfeiern weiter möglich.
Es gelten besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Wir sind für Sie da und begleiten Sie, wenn Sie von einem Menschen Abschied nehmen müssen.
Dazu gehört, dass
- wir - wenn es gewünscht wird - ans Sterbebett kommen, um mit dem Sterbenden zu sprechen und ihn zu segnen,
- wir - wenn es gewünscht wird - den Verstorbenen zu Hause aussegnen, wenn er vom Bestatter abgeholt wird,
- wir den Verstorbenen und Sie empfangen und begleiten, wenn der Verstorbene in die Trauerhalle auf dem Friedhof von St. Johannis gebracht wird,
- wir Sie bald nach dem Tod besuchen, um mit Ihnen zu sprechen und mit Ihnen die Trauerfeier vorzubereiten,
- wir auch nach der Trauerfeier für Gespräche mit Ihnen da sind.
Voraussetzung für eine kirchliche Trauerfeier ist in der Regel, dass der Verstorbene Kirchenmitglied war. (Wer aus der Kirche austritt, erklärt im Grundsatz auch, dass er nicht wünscht, kirchlich bestattet zu werden.) Im Einzelfall kann es - auf Anfrage und nach einem Gespräch - von dieser Regel auch Ausnahmen geben.
Zum Ablauf einer Trauerfeier gehört, dass
- ein Psalm gebetet wird,
- eine kleiner Abschnitt aus der Bibel gelesen wird,
- eine Ansprache über das Leben des Verstorbenen in Verbindung mit einem Bibeltext gehalten wird,
- in einem Augenblick der Stille von dem Verstorbenen Abschied genommen wird,
- für den Verstorbenen und die Trauernden gebetet wird,
- der Verstorbene ausgesegnet wird,
- der Verstorbene auf dem Friedhof beigesetzt wird (sofern nicht der Verstorbene erst nach der Trauerfeier eingeäschert wird und die Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt).
Wir bereiten die Trauerfeier in einem Gespräch mit Ihnen vor, in dem wir uns Zeit nehmen für die Lebensgeschichte des Verstorbenen und Ihre Trauer.
Kontakt: Pastorin Kirsten Hoffmann-Busch & Pastor Philipp Busch
Weitere Antworten und Hinweise finden Sie hier.