Maßnahmen zum Infektionsschutz
Wir tragen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen, die Gottesdienste und Konzerte in St. Johannis besuchen.
Der Kirchengemeinderat hat deshalb aufgrund des geltenden Erlasses des Landes und der Handlungsempfehlungen der Landeskirche ein Schutzkonzept beschlossen, das bis auf Weiteres für die Veranstaltungen in der Kirche gilt:
Konzerte
- Es soll eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden.
- Zwischen Teilnehmenden, die nicht zu einem Haushalt gehören, muss mindestens ein Platz frei bleiben.
Gottesdienste
- Es soll eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden. Beim Gemeindegesang besteht Maskenpflicht.
- Zwischen Teilnehmenden, die nicht zu einem Haushalt gehören, muss mindestens ein Platz frei bleiben.